Eine Autofahrerin überholt zu knapp. Ein Radfahrer stürzt, verletzt sich. Die Staatsanwaltschaft prüft – und verweist auf den „Privatklageweg“.
Ergebnis: Verfahren eingestellt, keine Konsequenzen.
Das ist kein Einzelfall, sondern „gelebtes System“.
2025 starben 462 Menschen auf dem Rad im deutschen Straßenverkehr – 3,8 % mehr als im Vorjahr. Jede sechste Verkehrstote ist eine Radfahrer*in. Dies wird banal mit „es fahren mehr Menschen Rad” und „es nutzen mehr E-Bikes” erklärt. Nicht mit fehlender Infrastruktur oder Strafrechtsystem, das die Schwachen durch Nichtstun noch einmal bestraft. In der Praxis der Staatsanwaltschaften gilt: Ohne Verletzte kein „öffentliches Interesse“ an der Strafverfolgung. Wird doch Anzeige erstattet, landen Betroffene fast immer im Privatklageverfahren – aussichtslos, mit einem Kostenrisiko von fast 2.000 Euro.
Ulrike und Johannes haben deshalb die Bundestagspetition
„Öffentliches Interesse gegen Autogewalt“
gestartet.
Die Forderung: Straftaten von Autofahrenden gegen Radfahrende und zu Fuß Gehende müssen künftig konsequent verfolgt werden – wie jede andere Straftat auch. Das betrifft die Auslegung von § 315c StGB und der RiStBV, also die Vorschriften, nach denen Staatsanwaltschaften heute entscheiden, ob sie ermitteln oder abwinken.
Für Kommunen und alle, die sich für Verkehrssicherheit und Vision Zero einsetzen, ist das mehr als ein Rechtsdetail: Ohne Strafverfolgung bleibt jede Sicherheitsmaßnahme zahnlos.
Stand heute: 12.430 von 30.000 nötigen Unterschriften. Die Frist endet am 11. August 2026 – in 6 Tagen.
Was du jetzt tun kannst:
– Unterschreibe die Petition: [LINK]
– Teile diesen Post in deinen Chatgruppen, auf Social Media
Noch 6 Tage. Noch 18.300 Menschen. Damit Autogewalt kein Kavaliersdelikt bleibt.


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