Zwei Hände halten zwei Müllermilchflaschen, auf denen Aufkleber platziert wurden mit der Aufschrift: Alles AFD oder was?

Das Hamburger Landgericht hat entschieden: Man darf Theo Müller einen AfD-Unterstützer nennen.

Das ist keine Kleinigkeit. Das ist ein Signal.

Denn zu lange hat eine falsch verstandene Fairness dazu geführt, dass wir um den heißen Brei herumreden. Dass wir „Sympathisant*innen“ sagen, wenn wir „Unterstützer*innen“ meinen. Dass wir „umstritten“ schreiben, wenn wir „menschenfeindlich“ meinen. Dass wir Verbindungen ins rechtsextreme Milieu als „Nähe“ verharmlosen – aus Angst vor Klagen, vor Empörung, vor dem Vorwurf der Einseitigkeit.

Diese verbale Schonzeit ist vorbei. Sie muss vorbei sein.

Denn sie hat nicht der Fairness gedient. Sie hat denen gedient, die von Verschleierung profitieren.

Im Wahljahr 2026 gilt: Wer eine Partei unterstützt, die Grundrechte aushöhlt, Minderheiten angreift und demokratische Institutionen verachtet, der ist kein „Sympathisant“. Der ist ein Unterstützer. Der trägt Verantwortung. Und der darf benannt werden – auch öffentlich, auch laut, auch wiederholt.

Das Landgericht Hamburg hat Campact recht gegeben. Theo Müller hat keinen Unterlassungsanspruch, weil keine „durchgreifende Distanzierung von der AfD“ stattfindet.

Die Konsequenz ist einfach: Wer nicht möchte, dass man ihn AfD-Unterstützer nennt, soll aufhören, die AfD zu unterstützen.

Für alle anderen gilt: Benennt es. Es ist rechtens. Es ist überfällig.

Stimmt ihr zu, oder seht ihr das anders? Ich bin gespannt auf die Debatte – und auf sachliche Gegenargumente, falls es welche gibt.

Servicehinweis auf eine Aktion von campact:

Ein AfD-Logo im Supermarkt? Mit unseren Aufklebern auf Müllermilch und Co. klärst Du direkt im Supermarkt auf: Wer zu Müller-Produkten greift, unterstützt einen Milliardär, der Rechtsextreme salonfähig machen will. Nimm die Sticker in den Supermarkt mit und klebe sie einfach auf Müller-Produkte im Kühlregal.

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