Europa zeigt: Es geht auch anders!
Warum halten wir in Deutschland an einem Gesetz aus dem Jahr 1935 fest, das vor allem Menschen in sozialen Notlagen trifft und unsere Justiz verstopft? Und warum kann ich so oft falsch parken, wie ich will, ohne dass wirklich Konsequenzen drohen?
Auflösung: Beide Zuwiderhandlungen werden unterschiedlich behandelt! Eine Umwandlung in eine Ordnungswidrigkeit – so wie beim Falschparken – würde die Abschreckung durch Bußgelder erhalten, aber die soziale Härte und die bürokratische Last massiv senken.
Die Fakten eines unmenschlichen Systems:
9.000 Menschen jährlich im Gefängnis wegen Fahren ohne Fahrschein
200 Millionen Euro Kosten für Justiz und Gefängnisse pro Jahr Quelle
87% Betroffene arbeitslos, 15% ohne festen Wohnsitz, 15% suizidgefährdet
Seit 1935 unverändert: Das Nazi-Gesetz bestraft bis zu ein Jahr Haft
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Plus:
1.447.469,63 € an Strafen durch den Freiheitsfonds bezahlt seit Dezember 2021
1679 Personen freigekauft
291 Haftjahre aufgelöst
1,4 Millionen Euro investiert
22 Millionen Euro Steuergelder gespart
Österreich: Wer ohne Ticket fährt, zahlt eine erhöhte Gebühr – ein rein zivilrechtlicher Vorgang ohne Richter.
Frankreich: Hier gilt es als Ordnungswidrigkeit, ähnlich wie Falschparken, und wird erst bei extremer Wiederholung zum Fall für die Justiz.
Schweiz: Ein nationales Register sorgt für Ordnung, aber der Fokus liegt auf der Nachzahlung und nicht auf dem Strafregister.
Von unten Druck aufbauen
Immer mehr Städte zeigen: Es geht auch ohne Knast für fehlende Tickets. Und weil die Abschaffung der Gefängnisstrafen fürs Fahren ohne Ticket auf Bundesebene auf sich warten lässt, muss der Druck von unten erhöht werden, damit niemand in einer Notlage mehr wegen dieses Delikts ins Gefängnis muss. Denn wenn Stadt- und Gemeinderäte beschließen, auf Strafanträge fürs Fahren ohne Ticket zu verzichten, werden auch die Haftstrafen abgeschafft. Das Gute: Mit jeder weiteren Stadt wächst der Druck für eine bundesweite Lösung.
Ist Deine dabei? Wenn 30 große Städte aktiv werden, muss die Justizministerin handeln!
Auslöser einer alten Debatte
Wer beim Fahren ohne Fahrschein erwischt wird und die Geldstrafe nicht zahlen kann, riskiert bisher, im Gefängnis zu landen. Bundesjustizministerin Hubig denkt über eine Änderung nach. Das „Erschleichen von Leistungen“ soll strafrechtlich neu bewertet werden.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kann sich vorstellen, das Fahren ohne Fahrschein in Bussen oder Bahnen strafrechtlich nicht mehr zu verfolgen. „Die Verfahren binden viele Ressourcen in der Justiz, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten“, so die Ministerin. Die schwarz-rote Koalition habe ein modernes Strafrecht vereinbart, man müsse die „Strafwürdigkeit des Fahrens ohne Fahrschein neu bewerten“, so Hubig.
Was es braucht
- Entkriminalisierung: Fahren ohne Fahrschein als Ordnungswidrigkeit
- Soziale Gerechtigkeit: Ende der Ersatzfreiheitsstrafen
- Prävention statt Strafe: Günstigere Sozialtarife statt Verfolgung
- Bundesweite Lösung: Reform des §265a StGB
13 / 30 Städte haben bereits entkriminalisiert:
Bremen, Kiel, Münster, Düsseldorf, Köln, Bonn, Frankfurt, Wiesbaden, Mainz, Potsdam, Halle, Leipzig, Dresden
69% der Bevölkerung unterstützt die Reform Quelle
Mehrheiten bei allen Parteianhängern
Quellen für die Verfahrenskosten
114-200 Millionen Euro pro Jahr
- DAV-Schätzung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) geht von rund 200 Millionen Euro aus
- Kriminologische Studie aus 2023: Kommt auf 114 Millionen Euro
(ZDFheute):
„Der DAV schätzt die Kosten, die Steuerzahlern wegen der Verfolgung des Schwarzfahrens entstehen, auf rund 200 Millionen Euro pro Jahr. Die Studie aus 2023 kommt auf einen Wert von 114 Millionen Euro.“
(ZDFheute):
„Im Gefängnis sitzen wegen der Taten laut einer kriminologischen Untersuchung von 2023 schätzungsweise circa 7.000 bis 12.000 Menschen.“
(ZDFheute):
„Für das ‚Erschleichen von Leistungen‘, worunter auch Fahren ohne Fahrschein fällt, wies die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) im Jahr 2024 etwa 144.000 bekannt gewordene Fälle aus.“
(Stern):
„Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 2024 wegen des Erschleichens von Leistungen 21.881 Menschen zu Geldstrafen verurteilt.“
Wichtige Ergänzung
Diese Zahlen zeigen, dass es sich nicht um „Milliardenschäden“ handelt, wie Oliver Wolff vom VDV behauptet, sondern um Verwaltungskosten, die durch die Strafverfolgung selbst entstehen. Die eigentlichen wirtschaftlichen Verluste der Verkehrsbetriebe sind deutlich geringer.


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