LichtBlick EnergyNights am 19.11.2025 in Berlin. Foto: Gero Breloer für LichtBlick SE

Fairer Wettbewerb an der Ladesäule: Wie das Durchleitungsmodell die E-Mobilität gerechter macht.

Wer ein Elektroauto fährt, kennt das Problem: An jeder Ladesäule gelten andere Preise, andere Tarife, andere Anbieter. Transparenz? Fehlanzeige. Faire Preise? Glückssache. Ich durfte eine Veranstaltung in Berlin moderieren, bei der LichtBlick eMobility etwas vertieft vorgestellt hat, was ich zuvor noch nie als Wort gehört hatte: das sogenannte Durchleitungsmodell. Was kompliziert klingt, ist könnte eine überfällige Preis- und Transparenzrevolution für die automobile E-Mobilität werden.

Was ist das Durchleitungsmodell?

Kurz gesagt: Du kannst deinen Stromvertrag zur Ladesäule mitnehmen.

Bisher war der Strombezug an Ladesäulen an deren Betreiber*innen gekoppelt. Wer an einer bestimmten Säule laden wollte, musste die Preise und Konditionen des Säulenbetreibers akzeptieren – oder über Roaming-Anbieter laden, was oft zusätzliche Aufschläge bedeutete.

Mit dem Durchleitungsmodell ändert sich das grundlegend: Mitarbeiter:innen eines Berliner Arbeitgebers können jetzt an LichtBlick-Ladesäulen mit ihrem eigenen Stromvertrag laden – unabhängig davon, wer die Säule betreibt.

Grundlage ist eine bereits 2021 in Kraft getretene Vorgabe der Bundesnetzagentur: die „Netzzugangsregeln zur Ermöglichung einer ladevorgangscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung für Elektromobilität“ (NZR-EMob).

Das klingt bürokratisch, ist aber clever: Über virtuelle Bilanzkreise werden die geladenen Strommengen dem eigenen Stromanbieter zugeordnet. Die Abrechnungsdaten werden an der Ladesäule erfasst und an die Netzbetreiber sowie den Stromanbieter durchgeleitet. Die Abrechnung erfolgt dann über den eigenen Stromvertrag.

Warum ist das wichtig?

1. Echter Wettbewerb an der Ladesäule

Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick, erklärte: „Dies ermöglicht er…

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