Freie Fahrt für freie Bürger:innen – die ein Auto haben.

So klingt das für mich.
Wenn ich die Neuigkeiten über die Reform des Straßenverkehrsgesetzes lese.

Ich wusste z. B. nicht, dass Temporeduzierung, die nachweislich für flüssigeren Verkehr und weniger Unfalltote und -verletzte in der Stadt sorgen kann, gegen das Grundgesetz verstößt, da ich immer dachte, dass das Grundrecht auf ein unversehrtes Leben auch für die Anderslenkenden jenseits des Pkw gilt.

Wie seht ihr das?

In der Diskussion um eine flächendeckende Ausweitung von Tempo-30-Zonen in Städten verwies Bundesverkehrsminister Volker Wissing zuvor auf das Grundgesetz.

„Die Regelgeschwindigkeit bleibt 50, und eine Ausnahme muss begründet werden. Und die muss auch auf der Grundlage eines Gesetzes begründbar sein. Das verlangt der Verfassungsstaat, und dabei bleibt es“, sagte Wissing im Deutschlandfunk.

Kernaufgabe des Staates sei es, „Freiheitseingriffe“ zu begründen. Deshalb müssten Kommunen begründen, wenn sie Tempo-30-Zonen ausweisen wollen. „Das verlangt das Grundgesetz, und das können wir nicht aus Gründen der Vereinfachung des Bürokratieabbaus aufheben.“

Das klingt mir doch stark nach einer Freiheit, die eine Hierarchie kennt:
Ganz oben die Freiheit Jener mit dem Auto, ganz unten die zu Fuß Gehenden, Menschen im Rollstuhl, Kinder.

Ich bin da ganz bei Martin Schirdewan:

„Schirdewan übte auch scharfe Kritik an Wissings Haltung, Tempo 30 in Städten nicht flächendeckend zuzulassen. „Dass es innerorts immer noch keine Regelgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde gibt, ist ein großer Fehler“, meinte der Parteichef. Der Verkehrsminister wisse offenbar nicht, dass er für alle Verkehrsteilnehmende zuständig sei, also auch für Fußgänger, Radfahrer und Passagiere in Bus und Bahn. „Wer die Zahl der Verkehrstoten senken will, der muss die Entscheidung über Tempo-30-Zonen den Kommunen überlassen“, betonte Schirdewan.“

Hier ein Artikel der SZ zum Thema.

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