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Tempolimits und Bundesmobilitätsgesetz

Ich bin immer noch jeden Tag entsetzt – enttäuscht – manchmal sogar wütend, dass wir als einziges europäisches Land kein Tempolimit haben. Obwohl dieses nachweislich Leben und Klima (und damit ja nochmal Leben) rettet. Um „Vision Zero“ (also das auch vom Verkehrsministerium angestrebte Ziel von null Verkehrstoten) in deutschen Städten zu erreichen, müssen wir die aktuelle Grundregel umkehren. Die lautet momentan:

Innerorts gilt Tempo 50, Tempo 30 nur in Ausnahmen auf bestimmten Strecken. Damit aber Tempo 30 zur Regel werden kann, muss die Straßenverkehrsordnung entsprechend angepasst und die „Vision Zero“ gesetzlich in ihr verankert werden. Um der Verkehrswende einen rechtlichen Rahmen zu geben, braucht es wiederum ein Bundesmobilitätsgesetz, das den Rahmen für die Verkehrsplanung und -gestaltung über alle bestehenden Verkehrsgesetze hinweg setzt. Erst dann kann nicht nur „Vision Zero“, sondern auch weitere Ziele wie „Mobilität für alle“ sowie Klima- und Gesundheitsschutz rechtlich verankert werden.