Schutzstreifen außerorts

Diese sind bisher rechtlich nicht erlaubt. Viele Eltern schilderten mir, dass sie Radfahren als Familienmobilität gern durchführen möchten, es aber unterlassen, weil es keine Infrastruktur gibt. Diese kann vor allem auch im ländlichen Raum baulich nicht so schnell umgesetzt werden, daher wird aktuell getestet, wie sich aufgemalte Schutzstreifen bewähren – und ob diese die Verkehrswende beschleunigen könnten.

„Untersucht wird, wie Schutzstreifen ausgestaltet sein müssen, so dass eine sichere Verkehrsführung für Radfahrer möglich ist.

Bislang wurde noch nicht ausreichend untersucht, unter welchen Rahmenbedingungen Schutzstreifen auch außerorts sowie auf schmalen Straßen innerorts den Radverkehr sicherer und attraktiver machen und eine sichere Verkehrsführung für Radfahrer sein können. Diese Formen von Schutzstreifen sind bisher nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt.“

https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/aktuell/nachrichten/modellprojekt-schutzstreifen-fuer-den-radverkehr